Mit der Anmeldung bieten Sie den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über Online-Dienste (Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser Bindungsfrist uns die Annahme erklären, eine Zahlung bzw. Anzahlung gilt als Annahme in diesem Sinne.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Die Beschreibung der Hotels und anderer Unterkünfte in unseren Prospekten geschieht nach bestem Wissen, bedeutet jedoch keine offizielle Klassifizierung. Wo Kategorien oder Hotelklassen angegeben sind, beziehen sie sich auf örtliche Maßstäbe.
Der Unterkunftsadresse erhalten Sie nach Gutschrift des gesamten Reisepreises.
Der Reisepreis gilt für die im Prospekt angegebenen Leistungen. Die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Nebenkosten wie Lande-, Flughafen-, Ein- und Ausschiffungs-, Visagebühren, Kurtaxen, Transfers etc. sind im Preis nur inbegriffen, soweit sich dies im einzelnen aus dem Prospekt ergibt. Sie sind vom Reiseteilnehmer ggf. an Ort und Stelle zu bezahlen.
Bei Unterschreitung der gebuchten Mindestteilnehmerzahl erfolgt eine Neuberechnung des Teilnehmerpreises.
Die Reise beginnt und endet an den im Prospekt bzw. der Buchungsbestätigung angegebenen Terminen. Die entsprechenden Flug- und Abfahrtszeiten werden mit den Reiseunterlagen bekanntgegeben. Flugscheine und Fahrtausweise etc. gelten nur für die darin angegebenen Reisetage und –zeiten. Erscheint der Reisende - aus welchen Gründen auch immer - zur angegebenen Zeit nicht am vorgegebenen Ort, oder wird er wegen unvollständiger Reisepapiere oder Nichteinhaltung der Beförderungsbestimmungen von der Reise ausgeschlossen, so gilt dies als Rücktritt von der Reise (Ziff. 6).
Bei Flugreisen gelten die Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Dies gilt auch hinsichtlich der Möglichkeit der Mitnahme von Reisegepäck.
Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden, vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei der Reiseleitung oder bei der Fluggesellschaft über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten. Wenn Sie dies nicht tun und Ihren Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten.
Sofern zwischen Reisebestätigung und vorgesehenem Antritt der Reise mehr als 4 Monate liegen, bleibt eine nachträgliche Änderung des Reisepreises für den Fall vorbehalten, daß sich Betriebskosten, Beförderungstarife, Treibstoffpreise und Währungsumrechnungskurse in diesem Zeitraum nachhaltig geändert haben. Ändern sich die in § 99 Abs. 2 GWB (Kartellgesetz) erfaßten Beförderungstarife, z.B. IATA-Fluglinientarife, so ist eine nachträgliche Änderung des Reisepreises jederzeit möglich. Treten zulässige Preisänderungen ein, so werden Sie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt.
Bei einer Preiserhöhung von über 5 % des Reisepreises sind Sie innerhalb von 10 Tagen zum gebührenfreien Rücktritt von der Reise berechtigt. Der Rücktritt muß schriftlich erklärt werden.
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt ggf. schriftlich zu erklären.
Umbuchungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise möglich. Eine Umbuchung kann insoweit vorgenommen werden, als auch ein Rücktritt möglich ist.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie - ohne vom Reisevertrag zurückzutreten - die Reise nicht an, so sind wir berechtigt, zur Abgeltung unserer Tätigkeit und Deckung entstandener Bearbeitungs- und Reservierungskosten die folgenden Gebühren zu erheben.
Wurde eine Anzahlung von einem Hotel oder Leistungsträger gefordert wird diese bei Stornierung/Rücktritt einbehalten.
Teilstornierung zwischen 30 und 15 Tage vor Abreise bei max. Reduzierung von 10% der bestätigten Teilnehmer in der Regel ohne Kosten – danach werden tatsächliche entstehende Kosten berechnet.
Sofern für bestimmte Reisen (Flugreisen, Schiffsreisen etc. ) besondere Rücktritte sich nur auf Teile der Gruppe beziehen (Verringerung der Teilnehmerzahl), so vermindert sich der Gesamt Reisepreis um die tatsächlich ersparten Aufwendungen des Reiseveranstalters.
Bereits bestätigte Leistungen wie z.B. Theaterkarten etc. werden in jedem Fall voll berechnet.
Statt dieser Stornogebühren und in allen anderen Fällen können wir nach unserer Wahl auch den bei uns entstandenen Aufwand zuzüglich einer allgemeinen Bearbeitungsgebühr von bis zu EUR 30,- pro Person berechnen.
Wir empfehlen den Abschluß eine Reiserücktrittskostenversicherung.
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantrittes, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der gemeldeten Teilnehmer vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter eine angemessene Bearbeitungsgebühr erheben.
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Weiterhin sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen in diesem Fall Sie und wir je zur Hälfte. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
Machen Sie keinen Gebrauch von diesem Kündigungsrecht, so können Sie wegen des die Kündigung rechtfertigenden Grundes keine Gewährleistungsansprüche geltend machen.
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Sie können die Ersatzleistung aus wichtigem, objektiv erkennbarem Grund ablehnen.
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert in mängelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
Leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklären wir, daß Abhilfe nicht möglich ist, und wird die Reise infolge der nicht vertragsgemäßen Erbringung erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag danach aufgehoben, so behalten Sie den Anspruch auf Rückführung. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.
Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem Mangel der Reise führt, können Sie Schadensersatz verlangen.
Soweit wir nicht als Veranstalter sondern als Vermittler tätig werden, übernehmen wir keine Haftung für die Erfüllung der Verträge durch die jeweiligen Veranstalter, Beförderungsunternehmen und Beherbergungsbetriebe.
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes nur wenn:
- die Reise nicht sorgfältig vorbereitet war,
- die Leistungsträger nicht sorgfältig ausgewählt und überwacht wurden,
- die Leistungsbeschreibung unrichtig ist,
- die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der Orts- und Landesüblichkeit nicht ordnungsgemäß erbracht werden,
- die Reiseunterlagen nicht ordnungsgemäß ausgestellt und abgesendet wurden.
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistung, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen und der entsprechende Preis gesondert ausgewiesen ist.
Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hingewiesen wird und die ihm auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
Wir haften nicht:
- für Handlungen und Unterlassungen der einzelnen Buchungsstellen und Leistungsträger. Sie sind Ihnen gegenüber unmittelbar und ausschließlich selbst verantwortlich. Sollten Sie Ansprüche haben, werden wir die Leistungsträger nennen.
- für Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtzeitiges Eintreffen der durch uns vermittelten Visa.
- für Ausflüge, Tauch- und Sportkurse, Sonderveranstaltungen usw., soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil des gebuchten Hobbyprogrammes bezeichnet sind. Der Reiseteilnehmer beteiligt sich in jedem Falle auf eigene Gefahr.
- für Fehlleitungen oder Verlust des Reisegepäcks inkl. des Verlustes von Schmuck, Wertpapieren und Wertsachen und sich daraus ergebende Schadensersatzansprüche.
- für Beeinträchtigung der Reise oder der Unterkunft durch höhere Gewalt (z.B. Streiks, innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien usw.). Dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Reisenden.
- für die Angaben in Orts-, Hotel- und anderen, nicht von uns herausgegebenen Prospekten.
- falls ein Sportprogramm witterungsbedingt nicht durchgeführt werden kann.
- Falls eine Bootsfahrt durch auftretende Pannen (verursacht z.B. durch Versäumnisse in der Wartung technischer Geräte, Motorschaden, Grundberührung oder Karambolage verzögert oder im geplanten Rhythmus unterbrochen wird, besteht für den eventuell bei der Beseitigung der Störung auftretenden Zeitverlust kein Schadensersatzanspruch.
Unsere Haftung entfällt auch, wenn aufgrund örtlicher Gegebenheiten oder Ereignisse, Feiern oder Festtage, Bräuche, behördlicher Maßnahmen usw., Veranstaltungen, Programme oder Programmteile entfallen, eingeschränkt oder untersagt werden.
Unsere Haftung als Reiseveranstalter ist in jedem Fall bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt,
- soweit ein Schaden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
- soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften (wie z.B. auch die Abkommen von Warschau und Guadajalara), die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Bei Reisen mit besonderen Risiken z.B. Tauchreisen, Reisen mit Expeditionscharakter, Abenteuerreisen) können wir eine Haftung im Hinblick auf diese Risiken durch eine ausdrückliche und gesondert abzugebende Erklärung generell ausschließen. Unberührt bleibt hierbei aber unsere Verpflichtung, die Reise sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen und zu überwachen.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
Der Reisende ist verpflichtet. bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. die Agentur nicht befugt.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
Ansprüche verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluß von Reisegepäck -, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherungen sowie einer Reiserücktrittskostenversicherung
Sie erklären durch Ihre Anmeldung. daß ärztlicherseits keine Bedenken gegen die Teilnahme an der Reise und gegen eine Beteiligung an Tauchprogrammen bestehen. Es wird empfohlen, sich vor Reisebeginn auf Tauchtauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Während der Tauchkurse und Programme ist den Tauchlehrern und Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluß ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge. Teilnehmer, die ein Non-Limit-Tauchprogramm buchen, müssen über die entsprechende Taucherfahrung verfügen.
Sofern es uns möglich ist, werden wir Sie über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Eine Gewähr für die erteilten Informationen übernehmen wir nicht. Wir haften auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn wir mit der Besorgung beauftragt worden sind, es sei denn, daß wir die Verzögerung zu vertreten haben.
Der Reisende ist für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so können wir den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten, wenn dieser aus diesem Grund an der Reise nicht teilnehmen kann.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Der Gerichtsstand ist Rosenheim. Für Klagen gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Gerichtsstand Rosenheim.
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